Der feine Unterschied
Klaus und Jens Alves sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI). Somit können wir Ihnen das Beste aus zwei Welten bieten:
Auf der einen Seite bieten wir amtliche Leistungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) an. Diese Leistungen dürfen nur durch spezielle amtliche Vermessungsstellen, wie den Katasterämtern und den ÖbVI durchgeführt werden. Dabei tritt auch der ÖbVI als Behörde mit allen entsprechenden Befugnissen auf, um die Neutralität und Überparteilichkeit zu garantieren.
Die amtlichen Leistungen werden nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) in einem Leistungsbescheid abgerechnet. Diese ist ein verbindliches Landesgesetz, die Kosten sind also bei allen Vermessungsstellen gleich und nicht verhandelbar oder skontierbar.
Auf der anderen Seite bieten wir Ihnen technische Leistungen an, die sich lediglich an Ihren Vermessungswünschen orientieren. Dies sind zum Beispiel Bauabsteckungen oder Geländeaufnahmen. Die Abrechnung erfolgt hier individuell nach Zeitaufwand oder pauschal.