Eine kurze Geschichte über uns
Das Vermessungsbüro Alves wurde im Jahr 1979 von Klaus Alves in Quakenbrück gegründet, damals noch in der Friedrich-Ebert-Straße 15. Anfangs im Alleinbetrieb mit familiärer Unterstützung, wuchs das Büro von Jahr zu Jahr, bis mit 26 Mitarbeitern der bisherige Höchststand erreicht wurde. Zwischenzeitlich wurde das neue Bürogebäude in der Danziger Straße 17 errichtet und im Jahr 1983 eingeweiht.
Das Berufsbild des Vermessers unterliegt immer auch der aktuellen technischen Entwicklung. Es kamen die "bezahlbaren" PCs, sowie elektrooptische Geräte und zuletzt das Global Positioning System, kurz GPS, auf. Im Büro wurden solche neuen Techniken sehr schnell in die Arbeitsprozesse eingebunden und stetig optimiert.
Im Jahr 2012 ist Jens Alves in das Büro eingestiegen und führt nun den Löwenanteil der Vermessungen durch.
Damit ist das Büro heute sehr modern aufgestellt und unsere Mitarbeiter können nahezu alle Wünsche umsetzen.
Aber was genau ist ein ÖbVI?!
Die Wurzeln der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure reichen zurück in das beginnende 18. Jahrhundert. Dort sind mit den Landmesserinstruktionen (1702) und den preußischen Feldmesserreglements (1704) die Grundsteine für den Berufsstand zu finden. Diese Vorschriften enthielten bereits Regelungen zu den Tätigkeitsgebieten, der Ausbildung, den Prüfungsvoraussetzungen, zu Vermessungsmethoden sowie zu Kosten und Gebühren von Vermessungen. Dies in Verbindung mit dem abzulegenden Eid symbolisiert bereits die besondere Stellung der damaligen Landmesser.
Zunächst waren diese mit der Feststellung von Grenzen der Kirchenländereien und Fürstentümer betraut und erstellten im Anschluss topographische Karten. Mit den ständig wechselnden Staatsoberhäuptern und der Vielstaaterei in Deutschland war auch sicher genug zu tun. Wachsende Bedeutung kam dem Feldmesser im 19. Jahrhundert zu. Mit der Bauernbefreiung wurde der persönliche Besitz und damit auch die Eigentumsgrenze in den Vordergrund gerückt. Später in der Zeit der Industrialisierung gewannen zudem die technischen Vermessungen im Kanal- oder Straßenbau an Bedeutung. Zu dieser Zeit waren Feldmesser Behörden unter staatlicher Aufsicht.
Mit Inkrafttreten der Grundbuchordnung 1872 und des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 wandelte sich das mittlerweile etablierte Steuerkataster zum Eigentumskataster, auf welches sich die Eigentümer jederzeit berufen können. 1934 wurde die erste Berufsordnung für ÖbVIs erlassen, in der die besondere Stellung als freier Beruf mit besonderen Kenntnissen, Ausbildung und Befugnis festgehalten wurde.
Mit Erlass des Bundesbaugesetzes 1960 veränderte sich das Kataster abermals zum Mehrzweckkataster, da dieses nun Grundlage für Besteuerung, Eigentum und städtebauliche Planung wurde. Es wurde erkannt, dass ein stetig aktuell gehaltenes Kataster Grundlage für vielfältigste Fachplanungen sein kann.
Heutzutage ist der ÖbVI eine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es handelt sich um einen modernen, freien Beruf mit der besonderen Befugnis amtliche Liegenschaftsvermessungen durchzuführen. Dabei steht er (oder natürlich sie) unter der fachlichen Aufsicht des niedersächsischen Innenministeriums und wird durch verschiedene gesetzliche Grundlagen ermächtigt.